Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann sind die 100.000 € aus dem Verkauf in den Bau des neuen Hauses geflossen. Damit sind die 100.000 € zum Stichtag Endvermögen nicht mehr vorhanden, sondern stecken im Wert des Hauses von 350.000 €. Im übrigen ist auch das Surrogat des Vermögens nach § 1374 II BGB
priviligiert, die 100.000 € Verkaufserlös gehören also ins Anfangsvermögen.
Sollte die zweite Hälfte des Grundstücks noch vorhanden sein, muss diese aber ins Endvermögen mit eingestellt werden. Die priviligierten Vermögenswerte stehen also im Anfangs- und Endvermögen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 27.09.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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