Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung wird das Haus zum Teil an Dritte vermietet und zum Teil durch beide Eigentümerinnen selbst bewohnt. Dabei steht das Haus in hälftigem Eigentum beider Eigentümerinnen.
Für die entsprechende Wohngegend existiert evt. ein sog. Mietspiegel, welcher den Mietpreis pro qm festlegt. Sollte dem nicht so sein, müssten Sie sich erkundigen, welcher Mietpreis in dieser Wohngegend als Vergleichsmiete herangezogen werden kann. Dieser Mietpreis würde dann ergeben, wie hoch der Wohnwert der jeweiligen selbstgenutzten Wohnung ist. Bei Ihrer Schwester wird dieser Wohnwert also höher liegen.
Die Differenz zwischen dem Wohnwert Ihrer Wohnung und dem Wohnwert der Wohnung Ihrer Schwester ist zu teilen, wobei Ihnen davon ein halber Teil als Gewinn zusteht. Ihre Schwester muss also für den Wohnraumanteil (in qm), der Ihren Wohnraumanteil übersteigt, die Hälfte der sonst im Haus üblichen Mietkosten an Sie auskehren. Dies gilt natürlich auch im Hinblick auf die Teilung der Ausgaben bzgl. des Wohnhauses.
Rechtsprechung des BGH dazu finden Sie unter Eingabe z.B. der Stichwörter "Vermieter, Gemeinschaft, Eigentümer" bei www.caselaw.de.
Ich denke aber, es handelt sich hier eher um ein rechnerisches Problem.
Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de