Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben folgendermaßen beantworten möchte:
Im Prinzip haben Sie Ihre Fragen bereits alle schon selbst beantwortet :)
Sie liegen also mit Ihrer Einschätzung durchaus richtig.
Die Vorschrift, auf die es in Ihrem Fall ankommt, ist § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II
. Diese lautet:
„ Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“
Sie haben also nur dann die Pflicht, einen sogenannten 1-Euro-Job (= „Arbeitsgelegenheit“) anzunehmen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Oder anders gesagt: wenn Ihnen in absehbarer Zeit eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, können Sie nicht dazu gezwungen werden und unterliegen im Falle einer Weigerung dann auch nicht den Sanktionen (= Kürzung des Alg2) aus § 31 SGB II
.
Der Minijob, den Sie beabsichtigen aufzunehmen, stellt bereits eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar, so dass Sie bereits aus diesem Grund nicht auf einen 1-Euro-Job verwiesen werden können. Doch selbst wenn sich Ihre ARGE auf den – äußerst fragwürdigen und meiner Meinung nach nicht zu vertretenden – Standpunkt stellt, dass damit nur sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten gemeint sind, so handelt es sich immer nur um eine Prognoseentscheidung, die die ARGE hinsichtlich der Frage treffen muss, ob eine Erwerbstätigkeit in absehbarer Zeit möglich ist. Für diese Prognose kann eine 100 %ige Zusicherung jedoch nicht verlangt werden, sonst wäre es ja keine Prognose mehr, sondern eine sichere Aussage über die Zukunft. Eine Prognose ist aber gerade dadurch gekennzeichnet, dass damit lediglich eine Wahrscheinlichkeit eingeschätzt wird.
Sollte Ihre ARGE dennoch versuchen, Sie zu einem 1-Euro-Job zu zwingen und Ihnen bei einer Ablehnung die Leistungen kürzen wollen, teile ich deshalb Ihre Auffassung, dass Sie sehr gute Chancen haben, dagegen vorzugehen, gerade in Ihrer Situation.
Hier sollten Sie sich nicht beirren oder verunsichern lassen, und gegebenenfalls mit Widerspruch und evtl. anschließender Klage gegen die ARGE vorgehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage eine erste rechtliche Orientierung geben. Gerne stehe ich noch für eine Nachfrage und auf Wunsch auch für Ihre Vertretung (dies ist gerade im Sozialrecht auch bundesweit möglich) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sümenicht
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 17.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Iris Sümenicht
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Hallo Frau Sümenicht,
ich danke Ihnen sehr für Ihre schnelle und leicht verständliche Antwort. Nur noch eine kurze Nachfrage:
Mein zukünftiger AG will mich auf jeden Fall mindestens auf Minijob-Basis einstellen. Und wenn er für eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung Zuschüsse vom Arbeitsamt kriegen sollte, will er mir auch direkt eine bessere Anstellung bieten (wenn nicht, dann aber - wie gesagt - höchstwahrscheinlich später irgendwann). Nur das klärt mein AG halt grade mit dem Amt ab. Deshalb konnten wir aber, wie für heute (18.11.) eigentlich geplant, keinen Arbeitsvertrag abschließen, weil halt noch nicht klar ist wie ich eingestellt werde. Und vorab auf Minijob-Basis einstellen geht laut Amt nicht, weil dann bei Festeinstellung eventuelle Zuschüsse nicht mehr gezahlt werden, weil ich ja bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem AG stehe. Das heißt, ich geh am Montag wieder ohne Vertrag zum Amt, worüber meine Arbeitsvermittlerin nicht sehr glücklich sein wird.
Wie gesagt, ich bekomme den Job auf jeden Fall. Es muß nur noch geklärt werden, wie ich fürs Erste eingestellt werde. Und mein AG steht diesbezüglich, wie gesagt, bereits im Gespräch mit der zuständigen Abteilung beim Arbeitsamt. Das ändert aber nichts an der Sachlage und Ihrer Antwort oder? Ich denke mal nicht, möchte aber auf Nummer Sicher gehen.
Nochmals vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Fragestellerin,
nein, das ändert nichts an meiner Antwort, zumal Sie ja sogar evtl. ein noch besseres Arbeitsverhältnis in Aussicht haben als den Mini-Job. Dies müsste eigentlich auch für Ihre Arbeitsvermittlerin verständlich sein.
Falls nicht (sie scheint ja nach Ihren Schilderungen ohnehin sehr seltsame Ansichten zu haben) sollten Sie sich hiergegen dann aber auf jeden Fall wehren bzw. zunächst einmal auf Ihren Rechten bestehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und drücke die Daumen für Ihre neue Arbeitsstelle!
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sümenicht
Rechtsanwältin