Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:
Zunächst möchte ich vorwegnehmen, dass ich die Bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen, von hier aus leider nicht einsehen kann - gemäß der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die im wesentlichen aber den Ihrem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen entsprechen dürften, entsteht der Anspruch auf Leistung jedoch grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Aufgrund dieser Regelung wird schon deutlich, dass für den Inhalt des Leistungsanspruches, also die Höhe der Rente, der Monat des Eintrittes der Berufsunfähigkeit maßgeblich sein muss – in diesem Fall somit der April 2010.
Da die von Ihnen verspätetet Anzeige der Berufsunfähigkeit anscheinend von Ihnen auch nicht verschuldet war, kommt für die Entstehung des Anspruches auch kein späterer Zeitpunkt in Frage.
In Ihrem Fall scheint die Versicherung für die Festlegung des Inhaltes des Leistungsanspruches jedoch den Mai 2010 heranzuziehen – hiergegen sollte Sie sich wehren.
Gerne bin ich bereit, Sie in dieser Angelegenheit weiter zu unterstützen. Soweit sich die Versicherung aufgrund einer unberechtigten endgültigen Teilablehnung Ihrer Ansprüche in Verzug mit der ihr obliegenden vollen Versicherungsleistung befindet, wird sie auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen haben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten. Soweit noch Unklarheiten im Hinblick auf Ihre Frage bestehen, bitte ich Sie, von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch zu machen.
Bitte nutzen Sie die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Ich bitte, dies auch im Rahmen der Bewertung der Antwort zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Krause, LL.M.
Rechtsanwalt
www.ra-krause-kiel.de
Rückfrage vom Fragesteller
15.07.2012 | 19:24
Sehr geehrter Herr Krause,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die BK-Verdachtsanzeige meines Pneumologen war vom 23.04.2010 und wurde von der BG im Juni 2011 anerkannt.
Der Vertrag mit der BU-Versicherung hat den Stand der Vertragsbedingungen von 2007. Im Änderungsvertrag ist kein Datum der Vertragsbedingungen angegeben, daher nehme ich an das es ebensfalls 2007 ist.
Es ist die SwissLife Versicherung.
Durch meine finazielle Situation konnte ich anhand des PKH-Rechners recherchieren das eine Prozesskostenbeihilfe, ohne Raten, mir gewährt wird. Einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht Magdeburg habe ich bereits erhalten.
Trotz allem bin ich immer noch sehr verunsichert wie die Rechtslage ist, da die Angelegenheit wohl sehr, sehr Grenzwertig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Weyhe
Rückfrage vom Fragesteller
15.07.2012 | 19:27
Sehr geehrter Herr Krause,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die BK-Verdachtsanzeige meines Pneumologen war vom 23.04.2010 und wurde von der BG im Juni 2011 anerkannt.
Der Vertrag mit der BU-Versicherung hat den Stand der Vertragsbedingungen von 2007. Im Änderungsvertrag ist kein Datum der Vertragsbedingungen angegeben, daher nehme ich an das es ebensfalls 2007 ist.
Es ist die SwissLife Versicherung.
Durch meine finazielle Situation konnte ich anhand des PKH-Rechners recherchieren das eine Prozesskostenbeihilfe, ohne Raten, mir gewährt wird. Einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht Magdeburg habe ich bereits erhalten.
Trotz allem bin ich immer noch sehr verunsichert wie die Rechtslage ist, da die Angelegenheit wohl sehr, sehr Grenzwertig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Weyhe
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15.07.2012 | 21:27
Sehr geehrter Herr Weyhe,
leider sind nur die aktuellen Bedingungen der SwissLife abrufbar. Da die Änderung Ihres Vertrages mit geringeren Rentenbeiträgen aber erst ab dem 01.05.2010 wirksam wurde und bis zum 30.04.2010 noch die "alten Konditionen" galten, sind diese in Bezug auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der am 23.04.2010 eingetretenen Berufsunfähigkeit auch maßgeblich. Gerne können sie mich auch unter meiner E-Mail Adresse kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Krause, LL.M.
Rechtsanwalt