Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst erscheint fraglich, ob vorliegend überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Hierfür sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig, an denen es nach Ihren Angaben fehlt, da Sie die Beratervereinbarung nicht unterzeichnet haben. Ein Blick in die AGB von viversum sagt, dass viversum das entsprechende Angebot des Beraters zum Vertragsschluss noch annehmen muss. Dies ist nach Ihren Angaben gerade nicht erfolgt. Es wäre hier auch näher zu prüfen, ob die Übersendung der Beratervereinbarung bereits als Annahme zu qualifizieren ist oder nicht. Dazu ist Einsicht in den Text nötig, was über diese Plattform naturgemäß nicht erfolgen kann.
Sie sollten dem Mahnbescheid daher widersprechen. Bitte beachten Sie, dass dies innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung erfolgen muss, da ansonsten mit dem Antrag eines Vollstreckungsbescheids gegen Sie gerechnet werden muss. Aus diesem könnte dann sofort vollstreckt werden. Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird die Antragstellerseite vom Gericht aufgefordert, den Anspruch wie in einer Klage zu begründen. Das Mahnverfahren geht somit ins streitige Verfahren über, in dem dann das Bestehen des Anspruchs festgestellt werden kann.
Zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen steht Ihnen meine Kanzlei gern zur Verfügung.
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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.