Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Erlauben Sie mir zuvor jedoch den Hinweis, dass es sich hier um eine Ersteinschätzung handelt, die eine persönliche Beratung in der Regel nicht zu Ersetzen vermag.
Dem von Ihnen geschilderten Anschreiben der Staatsanwaltschaft lässt sich zunächst entnehmen, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Man macht Ihnen offenbar den Vorwurf, beim Anmieten einer Wohnung den Vermieter über Ihre finanzielle Situation getäuscht zu haben und nun nicht in der Lage zu sein, die anfallenden Mieten zu begleichen.
Nach dem Abschluss der Ermittlungen würde nun von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und es käme zu einer Gerichtsverhandlung, evtl. auch zum Erlass eines Strafbefehls.
Darüber hinaus werden Sie darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen persönlich keine näheren Mitteilungen über den Stand des Verfahrens machen wird. Von direkten Anfragen an die Staatsanwaltschaft diesbezüglich sollten Sie demnach absehen.
Sofern Sie nicht wissen worauf sich der erhobene Vorwurf stützt, können Sie einen Strafverteidiger vor Ort beauftragen, der für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen wird. Dieser wird Sie dann nach durchsicht der Akte über deren Inhalt und Ihre Möglichkeiten informieren und den weiteren Fortgang der Angelegenheit mit Ihnen erörtern.
Insbesondere wenn Sie die erhobenen Vorwürfe bestreiten wollen ist Ihnen dringend anzuraten so vorzugehen, um zunächst einen umfassenden Überblick über die gegen Sie vorliegenden Ermittlungsergebnisse zu erhalten.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen der hier bestehenden Möglichkeiten einen ersten Einblick in die Situation verschafft zu haben. Sollten sich diesbezüglich noch Nachfragen ergeben haben, nutzen Sie die für Sie kostenlose Nachfragefunktion..
Mit freundlichem Gruß