Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage dahingehend,das nach § 31 OWiG
die Verfolgungsverjährung nach 6 Monaten eintritt, beginnend mit Beendigung der Handlung.
Die Tat war am 25.08.2011 (ich unterstelle, dass 2012 in Ihrer Anfrage ein Schreibfehler ist).
Der Bußgeldbescheid ist am 15.02.2012 innerhalb der Frist zugegangen.
Von daher gibt die Einlegung eines Einspruches also keinen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 16.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
20.02.2012 | 14:29
Vielen Da´nk für Ihre Info. also werde ich meinen Führerschein abgeben dürfen Bekomme ich den dann automatisch wieder zurück und wird ein neuer ausgestellt oder darf ich den alten wieder in Empfang nehmen.
Danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20.02.2012 | 15:06
Guten Tag,
es handelt sich nicht um eine Nachfrage, sondern um eine neue Frage. Bitte stellen Sie daher eine Direktanfrage, die ich dann umgehend beantworten werde.
Mit freundlichen Grüßen