Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Ich denke nicht, dass Sie sich Sorgen um Ihre künftige Zulassung zur Anwaltschaft machen müssen.
Zum einen ist es durch aus möglich, dass das Verfahren gegen Sie erneut eingestellt wird zum anderen dürfte selbst eine Verurteilung in diesem Fall wohl keinen Grund zur Versagung der Zulassung nach § 7 BRAO
darstellen.
Unabhängig davon dürfte Ihre potentielle Verurteilung die mit Sicherheit deutlich unter 90 Tagessätzen liegen dürfte nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden.
Ihre Zulassung zur Anwaltschaft wird daher nicht gefährdet sein.
Ich kann Sie daher zunächst beruhigen und Ihnen lediglich empfehlen, sich zukünftig mit Äußerungen gegenüber Polizeibeamten und auch anderen zurückzuhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 08.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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danke für die rasche Antwort,
allerdings habe ich tatsächlich einen wichtigen Nebensatz vergessen. Diese Beleidigung ist nach dem gescheiterten Versuch, gemeinsam mit Freunden einer Taxifahrt ohne Zahlung zu entkommen, geschehen. Der Taxifahrer hat sein Geld erhalten und ist meiner Meinung nach daraufhin vom Geschehen verschwunden.
Sehr geehrter Ratsuchender,
das von Ihnen geschilderte Verhalten ist in Bezug auf eine anwaltliche Zulassung schon kritischer zu sehen, wird sich aber wohl im Ergebnis ebensowenig auswirken.
Nichts desto trotz rate ich Ihnen im Hinblick auf Ihre Zukunft, einen Kollegen mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Wie Sie sicher wissen, kann dieser dann für Sie Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen die für Ihren Fall optimale Strategie erarbeiten um möglichst eine Verurteilung zu vermeiden.
Sie sollten hiermit auch nicht warten, bis Anklage erhoben wird.
Allerdings denke ich, dass selbst bei einer Verurteilung auf Grund der niedrigen maximal zu erwartenden Strafe Ihre Zulassung nicht gefährdet sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt