Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Wie Sie in Ihrer o.g. Ausführung angeben, wurden Sie hier in Deutschland zu einer Geldstrafe unter 80 Tagessätzen verurteilt. Der Grund hierfür war der Erwerb und Besitz BTM. Sie sind also zumindest in Deutschland schon einmal in Erscheinung getreten was den Verstoß gegen das BTMG angeht.
Es kommt hier drauf an, wie die Fragen in dem ESTA-Bogen gestellt sind. In Deutschland zählen Sie als nicht vorbestraft.
Erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagesätze liegen finden nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG
keinen Eintrag in das Führungszeugnis. Es dürfen auch keine weiteren Strafen verübt worden sein.
Letztendlich liegt es in Ihrer Entscheidung was Sie angeben. Sie müssen dies verantworten. Theoretisch hat auch die USA die Möglichkeit in begründeten Fällen ein Auskunftsersuchen zu stellen. In der Datei von Interpol werden sie jedoch sicherlich nicht aufgenommen worden sein.
Ich kann Ihnen jedoch noch einen Tipp geben. Da sehr oft Unklarheit bei den Betroffenen herrcht, welche Eintragungen über sich selbst im BRZG gespeichert sind, besteht für Sie die Möglichkeit, dort Einsicht zu nehmen. Sie können hier einen formlosen Antrag auf Einsichtsnahme in den Bundeszentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz stellen. Dort müssen Sie das für Sie zuständige Amtsgericht angeben. Diesem wird dann das Führungszeugnis übersendet, und Sie benachrichtigt. Dann können Sie dort Einsicht nehmen.
Die Einsicht in den Bundeszentralregisterauszug ist für Sie kostenlos.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen einen schönen Urlaub im "Land der unbegrenzten Möglichkeiten"
Mit freundlichen Grüßen
Frank Beck
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Diese Antwort ist vom 12.01.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr Geehrter Herr Beck,
erst einmal vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort!Mich würde nur noch interessieren ob die US-Behörden denn nun Zugriff auf Die Daten des Bundeszentralregisters bzw Führungszeugnis zugang haben?
Ich werde ihren Tipp befolgen und einen Antrag um Einsicht in Zentralregister bitten,falls dies auf die schnelle überhaupt noch möglich ist.
Vielen Dank
Shordy27
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Zentrale Abfrage auf das Führungszeugnis ist meines Erachtens nicht möglich, sofern sich dort keine Eintragungen finden würden. Was im Zentralregister zu ersehen ist, müsste im Vorfeld geklärt werden, sofern Sie dies beabsichtigen. Meines Erachtens wird eine solche nur bei einem Verdacht wenn überhaupt möglich. In wie weit das hier die Behörden in den USA bewerkstelligen, kann ich Ihnen hier nicht sagen.
Gerne kann ich Sie noch einmal detailliert im Rahmen einer Direktanfrage beraten. Dies ist über die Option Direktanfrage möglich, sofern Ihnen das Thema noch wichtig erscheint.
Frank Beck