Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Bußgelder aus nicht EU-Ländern, also beispielsweise aus der Schweiz, können in Deutschland nicht vollstreckt werden.
In der Schweiz besteht allerdings die Möglichkeit, dort verhängte Bußgeldbescheide 3 Jahre lang zu verfolgen. D. h., Sie dürften für 3 Jahre nicht in die Schweiz einreisen, wollten Sie nicht Gefahr laufen, daß das verhängte Bußgeld vollstreckt wird.
2.
Da sich der Bußgeldbescheid gegen Sie und nicht gegen Ihren Ehemann richtet, muß Ihr Ehemann nicht damit rechnen, wegen des Bußgelds in Anspruch genommen zu werden.
Die Bußgelder in der Schweiz sind im Vergleich zu den Bußgeldern in Deutschland außergewöhnlich hoch. Ob eine "Anfechtung" Sinn macht, erscheint zumindest zweifelhaft. Jedenfalls ergeben sich aus Ihrer Sachverhaltsschilderung keine Anhaltspunkte, wonach der Bußgeldbescheid rechtswidrig sein könnte.
3.
Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in die Schweiz einzureisen und das verhängte Bußgeld nicht zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 28.11.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: http://www.ra-raab.de
E-Mail: