Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Ihre Frage kann mit einem klaren nein beantwortet werden. Teile des Zeugnisses sind zwar als sehr gut zu bewerten, andere Teile allerdings nur als befriedigend. Das vorliegende Zeugnis wird also Ihrem eigenen Anspruch somit nicht gerecht und sollte überarbeitet werden.
Zu ändern sind insbesondere folgende Punkte:
1)In ihrem Zeugnis steht: „Frau...hat dabei alle Tätigkeiten selbständig und zu unserer vollen Zufriedenheit durchgeführt."
Die Formulierung zu unserer vollen Zufriedenheit steht lediglich für eine befriedigende/ durchschnittliche Leistung.
2)Die Formulierung stets vorbildlich gegenüber Vorgesetzten, unseren Kunden und Kollegen bedeutet hingegen ein sehr gut. Hier sollte aber die verwendete Reihenfolge folgendermaßen geändert werden: Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeiter und zuletzt außerbetriebliche Personengruppen damit in diesem Punkt eventuelle Missdeutungen vermeiden werden können.
3) In der Schlussformel würde ich unbedingt empfehlen, dass folgende Formulierung verwendet wird: „Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen für die Zukunft alles Gute".
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung in dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt