Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Das unangekündigte Erscheinen der Polizei vor der Wohnungstür ist u.U. kein leicht zu verkraftendes Ereignis. Dies gilt umso mehr, wenn der Polizeieinsatz durch das „Anschwärzen" Dritter ausgelöst wird und mit dem Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, verbunden ist.
Um für die Zukunft auszuschließen, dass es erneut zu haltlosen Beschuldigungen kommt, sollte zunächst ermittelt werden von wem der Hinweis an die Polizei weitergegeben wurde. Diese Information kann im Rahmen einer Akteneinsicht mit anwaltlicher Hilfe erlangt werden.
Wer wider besseren Wissens eine Strafanzeige erstattet, macht sich möglicherweise selbst strafbar. § 164 StGB
stellt die falsche Verdächtigung unter Strafe. Sollten Ihre Schwester und Ihr Schwager eine weitere anwaltliche Betreuung wünschen, können sie sich gern mit mir in Verbindung setzen.
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Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion
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Diese Antwort ist vom 14.09.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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14.09.2011
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14:28
Antwort
vonRechtsanwalt Mirko Ziegler
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Rechtsanwalt Mirko Ziegler