Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes we folgt beantworten möchte:
Wie kann ich jetzt vorgehen kann ich überhaupt ein Doppeltvisum beantragten (geschaefts und studium) und müsste ich die Kranversicherung zahlen da ich mich ja in der Türkei befinden werde?
Es gibt kein Visum für Studium, sondern eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16 AufenthG
). Mit einem Geschäftsvisum dürfen Sie nicht Studieren, denn das Visum ist an dessen Zweck gebunden.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium werden Sie aber nur bekommen, wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind.
Als Student sind Sie nach § 5 Abs. 1 S.
Nr. 9 SGB V pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn Ihnen nicht aus über- o. zwischenstaatl. Recht einen Anspruch auf Sachleistungen haben. Inwieweit Ihre Krankenversicherungsschutz in der Türkei Leistungen in Deutschland erbringt, müssen Sie prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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Diese Antwort ist vom 07.09.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Sehr geehrte Herr Grueneberg,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Was aber unbeantwortet blieb, kann ich denn einen Aufhenthalt zum Studium mit der Zulassung der HS beantragen obwohl ich ein Jahr Geschaeftsvisum in Deutschland habe.
Waere es problematisch wenn ich dann mich in Deutschland bei einem Bekannten als Wohnhaft anmelde und in der Türkei dann mein Thesis schreibe?
Danke nochmals vorab für die Informationen.
Was aber unbeantwortet blieb, kann ich denn einen Aufhenthalt zum Studium mit der Zulassung der HS beantragen obwohl ich ein Jahr Geschaeftsvisum in Deutschland habe.
Ja. Sie müssen diese beantragen und zwar von der Türkei aus.
Waere es problematisch wenn ich dann mich in Deutschland bei einem Bekannten als Wohnhaft anmelde und in der Türkei dann mein Thesis schreibe?
Sehr: wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben besteht dann einen Ausweisungsgrund. Hatten Sie beim Antrag keine Absicht gehabt, in D den Wohnsitz zu begründen, gilt gleiches. Meldeverhältnisse sind insoweit nicht entscheidend.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben