Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte sie auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Sie sollten zunächst einmal versuchen die Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Erklärungen abgeben oder Zahlungen an die Gegenseite leisten.
Gleichwohl sollten Sie die Angelegenheit sehr ernst nehmen und nicht einfach liegen lassen.
Rechtlich gesehen sind Sie grundsätzlich dafür verantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass von Ihrem Internet-Anschluss keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Dieser Grundsatz kennt natürlich auch Ausnahmen, die hier nicht abstrakt, ohne Kenntnis der Details im Rahmen einer Erstberatung aufgezählt werden können und außerdem, da es sich um juristische Feinheiten handelt, den Rahmen sprengen würden.
Was ich Ihnen fürs Erste dringend anraten möchte ist Folgendes vorgehen:
1.) Geben Sie AUF GAR KEINEN FALL die vorformulierte Unterlassungserklärung ab. Diese ist erfahrungsgemäß sehr weit gefasst und kann in Zukunft für Sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
2.) Nehmen Sie die in dem Schreiben mitgeteilte Frist ernst und achten Sie darauf, dass Sie innerhalb dieser Frist eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese werden Sie nicht alleine aufsetzen können, weshalb ich Ihnen dringend empfehlen würde, einen auf diesem Gebiet tätigen Kollegen zu beauftragen. Davon gibt es eine ganze Menge, auch auf dieser Plattform.
Sollten Sie die Frist ohne Reaktion verstreichen lassen, handeln Sie sich wahrscheinlich ein berechtigtes einstweiliges Verfügungsverfahren ein, welches nur unnötige Kosten verursachen würde.
3.) Leisten Sie keinerlei Zahlungen an die Gegenseite. Die Anwaltskosten sind regelmäßig überzogen und nicht bzw. nicht in dieser Höhe zu erstatten. Beauftragen auch insoweit einen Kollegen, der diese für Sie abwehrt.
4.) Äußern Sie sich erstmal nicht zur Sache und kommunizieren Sie in der Angelegenheit auch nicht mit der Gegenseite ohne anwaltlichen Beistand.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass seriöserweise aus der Ferne im Rahmen einer Erstberatung nicht mehr geleistet werden kann, als Ihne die obigen Ratschläge mit auf den Weg zu geben. Alles andere bleibt einer detaillierten Prüfung des Sachverhalts, auch unter Augenscheinnahme der gegnerischen Abmahnung, durch einen Kollegen vorbehalten.
Ich hoffe, Ihnen durch diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Für eine weitere Beauftragung stehe ich gerne zur Verfügung. Sollten Unklarheiten bestehen, bitte ich Sie, die kostenlose Nachfragefunktion in Anspruch nehmen.
An dieser Stelle möchte ich mir noch den Hinweis erlauben, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.
Auch aus diesem Grunde, kann und soll diese Plattform eine umfassende Begutachtung durch eine Kollegen vor Ort nicht ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerem E. Türker
Rechtsanwalt