Sehr geehrter Anfragender,
grundsätzlich könnte in der nicht erfolgten Übergabe des Schlüssels ein wichtiger Grund liegen. Dieser wäre auch nicht zu heilen.
Sie schreiben jedoch, dass Sie bereits vor Einzugstermin sich mit dem Vermieter dahingehend geeinigt hätten, dass Sie gar nicht einziehen und ein Nachmieter gefunden werden soll.
Dies könnte so verstanden werden, dass der "vertragsgemäße Gebrauch" von beiden Parteien dahingehend bestimmt wurde, dass der Vermieter sich um einen Nachmieter kümmern sollte und hierfür den Zugang zur Wohnung für Besichtigungen erhält.
Sie sollten daher dem Vermieter eine kurze Frist (2-3 Tage) setzen, um Ihnen nun die Schlüssel zur Verfügung zustellen. Falls er dieser Frist nicht nachkommt, könnten Sie fristlos kündigen. Sofern Sie jedoch sofort die Schlüssel ausgehändigt bekommen, wird der Vermieter keine Möglichkeit mehr haben, ohne Ihre Mitwirkung die Wohnung besichtigen zu lassen. Dies wird für Sie Mehraufwand bedeuten.
Ob eine kürzere Frist (1 Tag; von heute auf morgen) vor Gericht Bestand haben würde oder aufgrund der Wartezeit von einem Monat als unbillig angesehen würde, kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden.
Denkbar wäre z.B. auch, den Vermieter anzurufen und zu sagen, man würde heute die Schlüssel abholen. Wenn Sie zu dem Termin mit einem Zeugen (und einer vorbereiteten schriftlichen Kündigung) gehen, den Schlüssel abfordern und - falls dieser nicht übergeben wird - sofort die Kündigung aushändigen. Wenn Sie dies noch heute tun, bestünde auch kein Streit mehr darüber, ob die Miete für Dezember noch angefallen ist. Streit könnte nur darüber entstehen, ob eine derart kurze Frist unbillig ist; siehe oben.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -