Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die von Ihnen genannte Beratungsleistung kann rechtlich als eine Art Maklertätigkeit qualifiziert werden.
1. Wie verpflichte ich meinen Kunden, mir die für mich notwendigen Informationen mitzuteilen ?
Um einen Wert für Ihre Beratungsleistung ermitteln zu können, sollten Sie Ihre Kunden vertraglich zur Abgabe von entsprechend notwendigen Informationen verpflichten. Zugleich sollte im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vertragliche Informationspflicht eine entsprechende Vertragsstrafe vereinbart werden.
Hierbei steht es Ihnen freilich zu, die Höhe sowie Fälligkeit Ihres Beratungshonorars von den jeweiligen Abschnitten abhängig zu machen.
Ich empfehle daher dringend, eine entsprechende Klausel in Ihren Verträgen einzufügen.
Diese könnten Sie beispielsweise wie folgt formulieren:
"Der (Kunde) verpflichtet sich, den (Ihnen) unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der (informellen Phase)."
"Der (Kunde) ist verpflichtet, den (Ihnen) vom Zustandekommen eines Vertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln."
2. Auf welche rechtliche Grundlage kann ich mich dabei beziehen ?
Die rechtliche Grundlage für die Höhe Ihres Beratungshonorars und den vorgenannten Informationspflichten ist primär das zwischen Ihnen und den Kunden bestehende Vertragswerk.
Hilfsweise können Sie sich auf die gesetzlichen Regelungen nach den § 242 BGB und §§ 652 BGB beziehen.
3. Macht es einen Unterschied, ob es sich um einen inländischen oder einen ausländischen Kunden handelt?
Im Falle eines ausländischen Kunden sollten Sie hinsichtlich der Wahl des anzuwendenden Rechts und des Gerichtsstandes eine ausdrückliche Regelung treffen. Typischerweise werden in diesem Kontext umfangreiche Schiedsgerichtsvereinbarungen getroffen. Ansonsten können Sie auch in diesen Fällen umfangreiche Informationspflichten Ihres Kunden sowie eine Vertragsstrafe vereinbaren.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.