Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Es ist richtig, dass Häftlinge in deutschen Gefängnissen auch bei schweren Krankheiten medizinisch ausreichend versorgt werden.
Ihrem Freund kann es jedoch passieren, dass er in Abschiebehaft kommt. Dann nimmt man ihm in der Tat die Drogen ab und schickt in wieder heim. Wenn er Pech hat, dann darf er dann in Kolumbien seine Haftstrafe absitzen.
Wie Ihr Freund diese Abschiebehaft umgehen kann, werde ich Ihnen jedoch bei allem Verständnis für die Probleme Ihres Freundes nicht sagen, da mein Ratschlag diesen ermutigen könnte, seine Straftat erst recht zu begehen und ich mich einer strafbaren Beihilfe zu einer von einem Dritten begangenen Straftat schuldig machen würde.
Bitte geben Sie Ihrem Freund zu bedenken, dass der Besitz von Drogen (je nach Menge und Art) durchaus mal mit einer längeren Haftstrafe als 2 bis 3 Jahren bestraft werden kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen