Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Bevor die Behörde eine begünstigende Entscheidung zurück nehmen kann, muss Sie dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Von dieser Möglichkeit sollte in Ihrem Fall dahingehend Gebrauch gemacht werden, dass Sie dem Jobcenter unter Vorlage der Kontoauszüge und der Schreiben Ihres Anwaltes darlegen, dass Sie schon vor dem Leistungsbezug Eigentümer des Geldes auf dem PayPal Konto waren und die Auszahlung des Betrages auf Ihr Girokonto nichts anderes als eine Vermögensumschichtung darstellt.
Einkommen ist – kurz gesagt – alles, was der Leistungsempfänger im Bewilligungszeitraum dazu erhält, Vermögen dagegen das, was er zu Beginn des Zahlungszeitraums bereits hat. In Ihrem Fall hatten Sie das Geld zu Beginn des Bewilligungszeitraums bereit. Es war nur auf einem anderen, dem PayPal Konto. Es ist daher auch aus meiner Sicht als Vermögen mit den entsprechenden Freibeträgen zu behandeln.
Sollte Ihnen die Behörde nach der Anhörung dennoch einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zukommen lassen, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen