Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhalts im Rahmen dieses Erstberatungsforums wie folgt beantworten:
Nach Ihren Angaben verstehe ich Sie so, dass Sie gern weiterhin Devisenhandel betreiben und dafür auch andere Menschen beigeistern und diesen das Ganze unter anderem mittels Ihrer Homepage, welche auf den ersten Blick auch in dieser Richtung recht ansprechend aussieht, beibringen wollen. Nach der Aufmachung dieser Webseite sollen dann wohl die Nutzer gegen Zahlung von Nutzungs- bzw. Mitgliedschaftsgebühren an Ihren entsprechenden Aktivitäten partzipieren und diese beobachten sowie daraus lernen.
Ihre Aktivitäten in Bezug darauf, Geld mit Geld zu verdienen, also Ihr entwickeltes Konzept zum Devisenhandel, wollen Sie aber selbst offenbar nicht im Auftrag Dritter mit deren Geldern, sondern nur mit Ihrem eigenen Geld, welches Sie sich zuvor über private Darlehensverträge verschaffen möchten, umsetzen. In diesem Sinne ist die Aufnahme entsprechender Privatkredite wie von Ihnen avisiert auch grundsätzlich unbedenklich, insbesondere gibt es keine gesetzlichen Vorgaben dahingehend, dass Sie dies nur bis zu einer bestimmten Höhe tun oder hierfür keine Werbung betreiben dürften. Denn entscheidend ist doch letztlich nur, dass Sie einen oder mehrerer Darlehensverträge abschließen wollen, die Sie dann im Ergebnis einfach nur einhalten bzw. mit den jeweils vereinbarten Konditionen zurückzahlen müssen. Wenn Sie hierfür entsprechend private Darlehensgeber anwerben und finden, ist schließlich letztlich nur die jeweils eingegangene vertragliche Verpflichtung ausschlaggebend, nicht jedoch wie oft und in welcher Form Sie dies tun oder getan haben.
Erst dann, wenn Sie im Gegensatz hierzu sich von privaten Kunden / Dritten Gelder zum Zwecke einer direkten Anlage im Devisenhandel geben lassen würden, kämen entsprechende rechtliche Vorgaben für Anlagevermittler bzw. Vermögensverwalter etc. zum Zuge. Als solcher fungieren Sie aber in der von Ihnen beschriebenen Form eben gerade nicht, so dass das Ganze jedenfalls rechtlich betrachtet als unbedenklich einzustufen ist und lediglich Ihr eigenes Risiko darstellt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschaffen und wünsche schon einmal ein schönes kommendes Wochenende.
Bei verbliebenen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 15. April 2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Guten Tag Herr Joschko,
vielen dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist richtig erkannt, ich will als Privatperson, Kredite in Höhe von 1000 Euro je Person auf nehmen und dann unter vertraglichen Bedingungen zurückzahlen.
Die Mitgleidschaft ist eine andere Sache wird voraussichtlich nicht zum Tragen kommen.
Frage: Im Internet und bei allen Werbeaktionen muss ich als Privatperson auftreten?
Auch im Impressum Internet?
PS. Danke für das Lob der Internetseite.
mfg Jens Zschorlich
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage noch wie folgt:
Sie können wahlweise sowohl als Privatperson auftreten als auch gewerblich handeln, dies müssen Sie aber nicht. Denn letztlich handeln Sie jedenfalls rechtlich nur mit Ihrem eigenen Geld, wodurch das Ganze noch keinen kommerziellen Charakter erhält. Sofern Sie allerdings mit den Mitgliedschaften auf der Homepage regelmäßig Einnahmen erzielen, müssten Sie zumindest ein Gewerbe anmelden. Wenn sie dann als Einzelunternehmer handeln sollten, besteht mit Ausnahme der Angabe einer etwaigen UmsatzsteuerID (sofern nicht nur kleingewerblich) im Grunde kein Unterschied im gegensatz zum privaten Impressum.
Ich wünsche abschließend schon einmal ein schönes kommendes Wochenende und gutes Gelingen bei Ihrem Vorhaben
Thomas Joschko
Rechtsanwalt