Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich besteht für die Monate der Elternzeit kein Urlaubsanspruch.
Sofern der Arbeitnehmer aber in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, steht ihm auch anteiliger Urlaub zu.
Der Urlaubanspruch errechnet sich wie folgt:
Man geht aus vom normalen Urlaubsanspruch – hier also 30 Tage pro Jahr – und kürzt diesen entsprechend der verringerten Arbeitszeit.
Wenn der Arbeitnehmer also nur 50 % arbeitet, steht ihm auch nur 50 % des Urlaubs zu.
In Ihrem Fall sieht es wie folgt aus:
30 Urlaubtage pro Jahr = 2,5 Urlaubstage pro Monat
Sie haben in 2011 6 Monate Elternzeit, davon einen Monat mit 15 Wochenstunden Teilzeitarbeit
Durch die 5 Monate reine Elternzeit werden also 12,5 Urlaubstage von den 30 Tagen abgezogen. In dem Teilzeitmonat besteht ein Urlaubsanspruch von einem Tag.
In 2011 stehen Ihnen also 18,5 Urlaubstage zu.
Rückfrage vom Fragesteller
07.04.2011 | 00:39
Sehr geehrter Herr Schwerin,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider kann ich die gesetzlichen Grundlagen für Ihre Berechnungen nicht nachvollziehen.
Laut dem §17 BEEG kann der Arbeitgeber den Urlaub für jeden VOLLEN KALENDERMONAT der Elternzeit um 1/12 kürzen, außer wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit Teilzeitarbeit leistet. Das wären in meinem Fall nur 4 Monate April bis Juli. Und das ergäbe den Urlaubsanspruch 30 - 2,5 * 4 = 20 Tage.
Im BEEG sind keine anderen Urlaubskürzungen vorgesehen. Gibt es andere Regelungen, die den §17 BEEG ergänzen/einschränken?
Mit freundlichen Grüßen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
07.04.2011 | 08:29
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wei folgt:
Nach § 17 BEEG
wird der Urlaub für die Monate der vollen Elternzeit gekürzt. Da Sie nach den eigenen Angaben 5 Monate volle Elternzeit haben, wird also für 5 Monate wie eingangs dargestellt gekürzt.
Sie haben 6 Monate Elternzeit, davon 1 Monat mit Teilzeit und 5 Monate frei.
Während der Teilzeit errechnet sich der Urlaubsanspruch anhand der verkürzten Arbeitszeit.
In Ihrer Rechnung gehen Sie von vollen und halben Monaten aus.
Das würde die Sache wie folgt ändern:
4 volle Monate, 2 halbe Monate, 1 Teilzeitmonat
30 - 10 + 1 = 21 Urlaubstage für 2011.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt