Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Soweit mir bekannt ist, kommt dieses Problem bei der Telekom öfters vor.
Rechtlich gesehen behandelt die Telekom –teilweise - einen Portierungsauftrag nach einer Kündigung als erneute Kündigung – und daher als Widerruf der ursprünglichen Kündigung.
Dies hat dann den Effekt, daß der ursprüngliche Vertrag weiterläuft, da in der Regel die zweite Kündigung nicht fristgerecht ist.
Diese Auslegung ist allerdings nicht korrekt, wie auch die Telekom zugibt, wenn man an den richtigen Mitarbeiter gerät.
Laut der ausdrücklichen Aussage der Telekom verhält es sich streng genommen wie folgt, auch wenn teilweise gegenteilige Aussagen gemacht werden:
Ein Portierungsauftrag setzt eine bereits bestätigte Kündigung nicht außer Kraft.
Diese Aussage muß ich allerdings unter den Vorbehalt stellen, daß in Ihrem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart war.
Daher sollten Sie nochmals – am Besten per Einschreiben/Rückschein – Kopien der Kündigung und Kündigungsbestätigung an die Telekom senden und auf umgehende Bestätigung der Vertragsbeendigung und Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren bestehen.
Wenn die Telekom sich weiterhin weigert sollten Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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