Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die von Ihnen angegebenen Daten sind leider etwas unklar. Sie nennen einmal den September 2010 und dann den September 2011. Sie geben die Geburt mit dem 3.4.2011 an und wollen für Sep. 2010 und März 2011 Elterngeld beanttragt haben. Dies scheint nicht möglich zu sein.
Wenn Sie im September 2011 tatsächlich arbeiten wollen und nicht wegen Betreuung des Kindes zu Hause bleiben, dann haben Sie auch keinen Anspruch auf das Elterngeld für diesen Monat. Man müsste aber um die Sache abschließend beurteilen zu können, wissen, was Sie in Ihrem Antrag angegeben haben und mit welcher Begründung der Widerruf der Leistung erfolgt ist.
Generell sehe ich aber keine Aussichten hier mit einem Widerspruch zum Erfolg zu kommen.
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