Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
1. Soweit die Kaution nicht verbraucht ist, können Sie natürlich die Auszahlung verlangen. Setzen Sie dazu eine Frist. Der Vermieter muss offenlegen, inwieweit noch ein Guthaben vorhanden ist und welche Zinsen mittlerweile angelaufen sind.
Falls keine Rückzahlung oder Abrechnung erfolgt, müssten Sie Klage erheben.
2. Ein Übergabeprotokoll können Sie nicht verlangen, da eine Übergabe nicht stattgefunden hat: Der Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten ersetzt nicht die Rückgabe der Mietsache.
3. Hinsichtlich der Betriebskosten haben Sie einen Abrechnungsanspruch. Auch für die Betriebskostenabrechnung sollten Sie eine Frist setzen.
Wird keine Abrechnung erteilt, können Sie auch die Abrechnung und ein etwaiges positives Saldo einklagen.
Da das Mietverhältnis beendet ist, haben Sie alternativ dazu einen Anspruch auf Rückzahlung der 2010 geleisteten Vorauszahlungen. Sie können also statt einer Klage auf Abrechnung auch auf Rückzahlung der monatlichen Vorauszahlungen klagen. Der Vermieter kann im Prozess dann allerdings die Abrechnung nachholen.
Schreiben Sie den Vermieter wegen der genannten Punkte nochmals an. Wenn er sich nicht rührt, müssten Sie einen Anwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt