Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie haben vollkommen Recht; die Kaution müssen Sie jetzt noch nicht zahlen. Es ist Ihnen nach dem Gesetzt sogar möglich, die Kaution in Raten zu leisten.
Sie haben nun mehrere Möglichkeiten, aus dem Vertrag zu kommen:
a)
Sie Kündigen den Vertrag (schriftlich per Einschreiben und Rückschein) mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum 31.08.2006.
b)
Sie fechten den Vertrag (auch schriftlich per Einschreiben/Rückschein) wegen Nötigung (denn darum handelt es sich) an.
Selbstverständlich können Sie auch beides miteinander kombinieren, was ich empfehlen würde.
Kosten kann der Vermieter Ihnen gegenüber nicht geltend machen, da Ihnen keine Vertragsverletzung zulasten gelegt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle