Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn ein Vertrag über einen Kaufpreis mit 500 Euro geschlossen wurde, muss der Vertrag auch erfüllt werden.
Weigert sich die Gegenseite, das Fahrzeug zu Eigentum zu übereignen und das Geld anzunehmen, können Sie auf Erfüllung klagen.
Scheitert Ihr Erfüllungsverlangen können Sie auch von dem Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Ansonsten muss die Gegenseite den Vertrag anfechten. Dann stehen Ihnen aber Schadensersatzansprüche zu, insbesondere für die vergeblichen Aufwendungen, wie die Fahrtkosten.