Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen kann zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Fragen wie folgt ein:
Was ist, wenn man mich dort wieder als krank entlässt, ist das dann automatisch ein Rentenantrag?
Nein eine Entlassung aus der Reha mit Arbeitsunfähigkeit stellt nicht automatisch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente dar. Die Antragstellung auf eine Erwerbsminderungsrente sollten Sie aber dringend mit Ihren behandelnden Ärzten aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkung kurzfristig besprechen und sodann zeitnah einen solchen Antrag stellen.
Was ist wenn, der dann doch abgelehnt wird?
Aufgrund Ihrer Schilderung dürfte mindestens eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Maßgeblich für die Bewilligung von Erwerbsminderungsrente ist jedoch das einzuholende ärztliche Gutachten. Sollte Ihr Rentenantrag abgelehnt werden, können Sie einerseits zunächst in den Widerspruch gehen und darüber hinaus eine Klage beim Sozialgericht im Falle eines ablehnenden Widerspruchsbescheides erheben.
Ein Rentenantrag läuft ja sowieso auf Zeit. Könnte ich zB. für 2 Jahre berentet werden und wenn es mir besser geht dann versuchen zu arbeiten?
Richtig ist, dass Erwerbsminderungsrente nur noch befristet bewilligt wird. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verbessern, können Sie jederzeit wieder eine Arbeit aufnehmen. Die Erwerbsminderungsrente fällt dann allerdings weg.
Dürfte ich mir damit, wenn ich Rente beziehe an guten Tagen, etwas dazuverdienen?
Ja, diese Möglichkeit besteht durchaus. Sie können auch bei Bezug von Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 400 € monatlich.
Was würden Sie mir raten, sollte ich versuchen die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, die allerdings nur 500€ wäre und nebenbei einen 400€ Job suchen, oder sollte ich mit meinen 50% Schwerbeschädigung versuchen einen Job zu bekommen?
Diese Frage können Sie sich letztendlich leider nur selbst beantworten, weil sie entscheidend von Ihrem Gesundheitszustand abhängt. Solange Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, einen Beruf auszuüben, ist es durchaus ratsam, zunächst auf die Erwerbsminderungsrente zu verzichten und eine neue Anstellung zu suchen. Unter Berücksichtigung der Schwerbehinderung genißen Sie bei Aufnahme einer neuen Anstellung auch einen besonderen Kündigungsschutz.
Sollte sich dann herausstellen, dass Sie aufgrund der Erkrankungen doch nicht mehr arbeiten gehen können, kann jederzeit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.
Was passiert aber, wenn ich das tue und wieder ein Rheumaschub kommt, werde ich dann sofort wieder entlassen, wenn es zB. noch in der Probezeit passiert und was ist dann mit meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn Sie während der Probezeit wieder erkranken, müssen Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen wird. In den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses genießen Sie auch noch nicht den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Allerdings haben Sie gemäß § 86 SGB IX
auch während der Probezeit eine Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen. Diese kann also nicht auf 2 Wochen verkürzt werden.
Durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses verlieren Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Lediglich bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes wird dann das Einkommen aus der neuen Tätigkeit auch anteilig berücksichtigt.
Wieviel m² dürfte diese Wohnung max haben um später noch vom Amt genehmigt zu sein, wenn meine Ersparnisse aufgebraucht sind?
Um eine Wohnung später ggf. durch ALG II finanziert zu erhalten, darf die Wohnungsgröße für einen 1-Personen-Haushalt 45 qm nicht überschreiten.
Ich hätte vielleicht die Möglichkeit in die Nähe meiner Tochter, in eine behindertengerechte Wohnung zu ziehen, aber diese Wohnung hätte 60m², ginge das noch?
Beim Bezug von ALG II oder Leistungen nach dem SGB XII wäre diese Wohnung bereits zu groß. Sie müssten entweder in diesem Fall umziehen, oder aber den Mietanteil der 15 qm selbst aus dem Regelbetrag bestreiten.
Soweit ich weiß, dürfte ich mein Erbe behalten, wenn ich Rente beziehe, aber da die ja sehr gering ist müsste ich jeden Monat Geld dazutun und dann ist das Erbe schnell verbraucht.
Könnte ich danach dann trotzdem Unterstützung bekommen?
Bei der Erwerbsminderungsrente bleibt Ihr Vermögen anrechnungsfrei. Ebenso bestünde beim Bezug von Erwerbsminderungsrente die Möglichkeit Wohngeld zu beziehen, denn beim Wohngeld wird nicht auf das vorhandene Vermögen abgestellt. Sie müssen sich nur die Zinsen aus dem Vermögen als Einkommen anrechnen lassen.
Sie können auch dann Leistungen beantragen, wenn Ihr Erbe verbraucht wurde. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Sie beim Bezug von ALG II bzw. Leistungen nach SGB XII dann darlegen müssen, wie Sie Ihr Erbe verwendet haben.
Verliere ich, wenn ich den Versuch starte, zu arbeiten, meinen Rentenanspuch?
Nein, der Versuch eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kann Ihnen nicht zum Nachteil gereicht werden, wenn sich zeigt, dass die Ausübung der Erwerbstätigkeit gesundheitsbedingt nicht möglich sein wird.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, mit den behandelnden Ärzten und auch in der Reha Ihren Gesundheitszustand eingehend zu besprechen und Erwägungen vorzunehmen, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Auf jeden Fall sollten Sie zunächst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, auch wenn Sie vielleicht wieder eine Tätigkeit aufnehmen, ist dies grundsätzlich erst einmal unschädlich.
Ich wünsche Ihnen, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch die Reha soweit verbessert, dass Sie wieder in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sollte Ihnen nur eine Teilzeittätigkeit möglich sein, können Sie im übrigen auch einen Wohngeldantrag stellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Diese Antwort ist vom 07.02.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht
Herzlichen Dank für Ihre schnelle und informative Antwort.
Gerade war Visite und ich soll jetzt von hier aus sofort in die Reha zur Anschlussheilbehandlung.
Es ist doch bestimmt dann sinnvoll den Antrag auf Erwerbsminderungsrente von dort aus zu stellen. Sind Sie sich wirklich sicher, dass ich diesen Antrag jetzt schon stellen soll? oder erst, wenn mich das Arbeitsamt oder wer auch immer dazu auffordert. Ich möchte natürlich vermeiden Harz4 zu bekommen und da wäre Rente sicher die bessere Lösung, falls ich wirklich keine Arbeit finde.
Mein Arbeitslosenanspruch beginnt am 24.02.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt.
Gerade weil ein Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente relativ viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie mit der Antragstellung nicht mehr allzu lange warten. Solange Sie jetzt noch Krankengeld beziehen, sollten Sie diesen Anspruch jedoch noch vollständig ausschöpfen und dann erst den Antrag zum Ende des Monats hin stellen.
Für die Dauer des Verfahrens erhalten Sie dann auch Arbeitslosengeld. Bei Bewilligung von Erwerbsminderungsrente wird dann eine Verrechnung zwischen Arbeitsamt und Rentenversicherung vorgenommen.
Gerade weil die Bewilligung von Erwerbsminderungsrente oftmals eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie daher nicht allzu lange zuwarten mit der Antragstellung. Ihr Arbeitlosengeldanspruch beträgt nur 12 Monate, sonst sind Sie schneller im ALG II Bezug, als es Ihnen lieb ist.
Von daher nutzen Sie noch Ihren Krankengeldbezug vollständig aus und beantragen dann die Erwerbsminderungsrente. Sie können sich in der Reha diesbezüglich auch eingehend vom sozialen Dienst vor Ort beraten lassen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -