Sehr geehrter Fragender,
das die Gemeinde oder der Subunternehmer etwas "vergessen" haben, ist zwar nicht ausgeschlossen. Wirklich wahrscheinlich ist es aber auch nicht.
In einer Situation wie der Ihren ist es erfahrungsgemäß wahrscheinlicher, dass die Erschließungskosten noch nicht abgerechnet und durch den Verkäufer noch nicht bezahlt wurden.
Wofür Sie jetzt zahlen müssen bzw. was noch in Zukunft abgerechnet werden wird, kann ohne Durchsicht der relevanten Unterlagen nicht beurteilt werden. Hierzu sollten Sie eine Stellungnahme durch die zuständige Gemeinde anfordern.
Ob Sie für die von Ihnen nicht einkalkulierten Erschließungskosten jemanden belangen können, hängt davon ab, was in Ihrem notariellen Vertrag steht und wie die Beurkundung und die Beratung durch den Notar erfolgt ist.
U.U. können Sie die Erschließungskosten gegen den Verkäufer geltend machen. Auch wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Notar wegen fehlerhafter Beratung möglich. Dies kann jedoch nur nach Durchsicht der Unterlagen und umfassender Besprechung über den Ablauf der Vertragsverhandlungen und des Ablaufes der Beurkundung beurteilt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weiter geholfen zu haben. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -
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