Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Es ist sinnvoll zu versuchen den Anspruch auf ALG I auszunutzen. Sie müssen beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei Minderung der Leistungsfähigkeit nach § 125 SGB III
stellen. Diese Nahtlosigkeitsregelung ist für Fälle wie Ihre geschaffen, bei denen nach Ende des Krankengeldbezuges noch Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Sie müssen beim Antrag angeben, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also vermittelbar sind. Anhand der gesundheitlichen Angaben, wird in der Regel der Amtsarzt prüfen, ob Sie dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Dies kann auch nach Aktenlage geschehen. Sie verwirken keinesfalls Ihren Rentenanspruch, den Antrag stellen Sie nur später auf Aufforderung des Arbeitsamtes.
Die Bundesagentur für Arbeit wird dann nach § 125 SGB III
von Ihnen verlangen das ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung oder auf medizinische Rehabilitation gestellt wird. Nach Ihren Angaben muss man wohl von der Rente ausgehen. Es wird dann im Rentenverfahren geprüft, ob die Voraussetzungen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung vorliegen. Häufig wird diese Rente beim ersten Mal zunächst auf Zeit gewährt.
Sie solltrn also den Rentenantrag nicht vorher stellen, sondern wenn Sie vom Arbeitsamt aufgefordert werden.
Wenn die Rente bewilligt wird, dann entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bei einer Rente spielt Ihr Erbe keine Rolle, allerdings dann, wenn Sie ergänzend Grundsicherung beantragen, weil Ihre Rente zu gering ist. Sie hätten wahrscheinlich ergänzend einen Anspruch. Sie sollten auch die Beantragung von Wohngeld in Erwägung ziehen. Ob hier die Freibeträge überschritten sind, kann ich nicht beurteilen. Hier wäre es sinnvoll, ggf. in eine eigene Wohnung zu investieren, weil das selbstgenutzte Eigentum in der Regel Schonvermögen darstellt.
Diese Antwort ist vom 25.01.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Herzlichen Dank, für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort. Ich hab nur noch eine Frage zu einer kleinen Eigentumswohnung. Was ist in meinem Fall, wenn ich sie durch mein Erbe zu ca. 70% anzahlen könnte, aber den Rest finanzieren müßte? Würde ich überhaupt einen Kredit bekommen, bzw könnte ich mit ergänzender Grundsicherung den verbleibenden Rest bezahlen, oder wie sollte ich vorgehen?
Ich würde gerne in eine behindertengerechte vielleicht 50m² große Wohnung in die Nähe meiner Tochter ziehen, damit sie mir bei einigen Sachen behilflich sein kann.
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Ob eine Finanzierung möglich wäre, müsste man mit einer Bank klären. Diese wäre sicher erst realistisch, wenn die Rente bewilligt wäre, denn eine Finanzierung werden Sie nur erhalten, wenn ein festes Einkommen über einen bestimmten Zeitraum sicher ist. Wenn eine Finanzierung besteht, würde die Grundsicherung nur Zins- nicht aber Tilgungsleistungen erbringen, weil dies Vermögensbildung darstellt. Auf die ergänzende Grundsicherung eine Finanzierung zu stützen, halte ich für ziemlich ausgeschlossen.
Lassen Sie sich von einer Bank beraten, ob es hier eine Möglichkeit gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt