Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie sollten zunächst einmal in Ihren Arbeitsvertrag und ggf. auch einen anwendbaren Tarifvertrag schauen, ob sich dort Regelungen befinden, die von der nachfolgend dargestellten Gesetzeslage ggf. abweichen.
Weiter unterstelle ich hier, dass der Urlaub wirksam in das Jahr 2011 übertragen wurde, da in Ihrer Person liegende Gründe, nämlich die Krankheit, dies rechtfertigten. Sie waren also nach Ihrem Urlaub, der durch die Krankheit ausgefallen ist, entweder im Jahr 2010 nicht mehr arbeitsfähig oder es war wegen Personalmangels o.ä. nicht mehr möglich, den aufgrund der Krankheit nicht erhaltenen Urlaub im Jahr 2010 zu nehmen.
Im Fall einer solchen Übertragung muss gemäß § 7 Abs. 2 S. 3 BUrlG
(Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer) der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt UND GENOMMEN werden. Hintergrund ist, dass der Urlaub ja der Erholung der Arbeitnehmer dienen soll und daher möglichst regelmäßig genommen werden soll. Da Ostern dieses Jahr Ende April liegt, können Sie den Urlaub aus dem Jahr 2010 nicht mehr im April nehmen.
Von dieser Vorschrift könnte allerdings durch Tarif- oder Arbeitsvertrag abgewichen werden, § 13 BUrlG
.
Außerdem besteht ggf. noch die Möglichkeit, dass es in Ihrem Betrieb eine betriebliche Übung dahingehend gibt, dass Urlaub grundsätzlich nicht verfällt und auch noch weit im Folgejahr genommen werden kann. Dies wäre dann der Fall, wenn eine solche Handhabung bereits bei vielen anderen Arbeitnehmer vorgekommen ist.
Letztlich könnten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auch schlicht darauf einigen, dass der Urlaub noch im April zu nehmen ist.
Wenn dieser aber damit nicht einverstanden ist und es auch keine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder auch keine betriebliche Übung gib, sollten Sie den Urlaub bis zum 31.03.2010 beantragen und NEHMEN. Tun Sie dies nicht, entfällt der Urlaub ersatzlos, d.h. Sie können auch nicht seine Auszahlung in bar verlangen.
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Diese Antwort ist vom 07.01.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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07.01.2011
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19:37
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Fachanwältin für Arbeitsrecht