Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Hier stellt sich die Frage, ob die Werkstatt verpflichtet sei, Schadenersatz (hier in Form der Wiederherstellung des Fahrzeugs)zu leisten.
Eine Schadenersatzforderung setzt voraus, daß die Werkstatt rechtswidrig und schuldhaft den Defekt an dem Wagen herbeigeführt hat. Ob sich hierfür Anhaltspunkte ergeben, läßt sich aus dem geschilderten Sachverhalt nicht beurteilen.
Das Display hat eine Fehlermeldung angezeigt ("Luftfederung") und es ist dann ein Fehler aufgetreten, der mit der Anzeige zumindest vereinbar zu sein scheint (Absenkung des Fahrzeugs).
2.
Um einen Anspruch auf Reparatur des Wagens mit Erfolg geltend machen zu können, müßten Sie den Beweis erbringen, daß der Mangel durch einen Werkstattfehler aufgetreten ist. Ob dieser Beweis geführt werden kann, wird im Streitfall ein Sachverständiger klären müssen.
Allerdings erscheint ein Zusammenhang zwischen Fehlermeldung und Fehler nicht von vorneherein ausgeschlossen zu sein. Wenn aber der Fehler aufgetreten ist, den der Bordcomputer angezeigt hat, dürfte es schwierig sein, das der Werkstatt anzulasten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt