Sehr geehrte Rechtssuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Abfindungen dienen dem Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes und haben Lohnersatzfunktion und sind damit unterhaltspflichtiges Einkommen. Auch für Sie als Unterhaltsempfänger. Sie sind verpflichtet Ihr Einkommen einzusetzen.
Es gibt keinen Freibetrag.
Sie werden - je nach Höhe - auf einen größeren Zeitraum ( mindestens ein Jahr und zum Teil auch länger) angemessen zu verteilen sein. Es hängt also u.a. von dem Betrag ab, den Sie erhalten haben.
Sie müssen aber damit rechnen, daß die Abfindung auf ca. 12 - 15 Monate verteilt werden kann und Ihnen als Einkommen angerechnet wird.
Die Anrechnung findet auch dann statt, wenn Sie wieder einen Arbeitsplatz finden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
------------------------
Rechtsanwalt Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151
50667 Köln
Telefon: 0221/ 272 4745
www.anwalt-wille.de
anwalt@anwalt-wille.de