Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Die Bank bzw. ein Kreditvermittler wird vor einer Kreditvergabe prüfen, ob Sie kreditwürdig sind. Dabei spielt sowohl die Vergangenheit, als auch die Gegenwart, als auch die Zukunft eine Rolle. Die Entscheidung wird nach Ihren Darlegungen erfolgen.
Ob der zuständige Sachbearbeiter in Ihrem Fall sodann einen Kredit ablehnen oder einem solchen zustimmen wird, kann ich hier daher nicht beantworten.
In jedem Fall werden die Einträge in der Schufa für die nächste Zeit bestehen bleiben, ggf. nach Erfüllung des Vergleiches als erledigt vermerkt werden. Denn die Daten werden grundsätzlich für drei weitere Jahre gespeichert.
Diese werden daher Gegenstand des Finanzierungsgespräches werden, weshalb Sie das Insolvenzverfahren bzw. den getroffenen Vergleich erörtern können sollten.
Gleiches gilt für die Verurteilung.
Großes Gewicht wird jedoch auch der aktuellen finanziellen Situation unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten zukommen. Dies gilt selbstverständlich auch für das gesamte Finanzierungsprojekt bzw. –objekt.
Ggf. kann es für eine Kreditvergabe helfen, einen akzeptablen Dritten als Bürgen zu gewinnen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
Rechtsanwalt