Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Erwartung, dass ein 30 Jahre altes Haus lotgerecht ist, wird vom Gesetz so allgemein nicht gedeckt.
Sie werden hier also nachweisen müssen, dass eine arglistige Täuschung vorliegt. Dieser Beweis obliegt im Rechtsstreit allein Ihnen.
Diesen Beweis zu führen, ist schwer, da sie Mangel, Kenntnis und Arglist darlegen müssen.
Fraglich ist, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Dazu kömmt es darauf an, wie weit dieses haus aus dem Lot ist. Ungleichmäßige Ansenkungen allein sind kein Mangel. Dazu müsste also zunächst von Ihnen der Beweis geführt werden, notfalls durch einen Sachverständigen.
Ist das Haus so aus dem Lot, dass eventuell sogar die Standfestigkeit nicht gewährleistet ist, bestand eine Aufklärungspflicht des Verkäufers (BGH NJW 1990, 975
).
Wäre dieses der Fall, müssten Sie dann die Kenntnis des Verkäufers von diesem Mangel nachweisen. der Verkäufer wird hierzu natürlich keine Angaben machen.
Daher sollten Sie mit Nachbarn sprechen, ob der Verkäufer mit ihnen darüber gesprochen hat. So könnten Sie den notwendigen Beweis führen. Vielleicht gab es überall Bodenabsackungen, so dass das Problem dort besprochen worden ist und Sie damit die Kenntnis nachweisen können. Fragen Sie auch nach, ob es eventuell Versuche des Verkäufers durch Baufirmen etc. gegeben hat, dem entgegenzuwirken.
Ich würde Ihnen raten, zunächst - wenn man mit dem Verkäufer nicht sprechen kann - einen Sachverständigen einzuschalten, um überhaupt einen Mangel gerichtsverwertbar festzustellen.
Dann sollten Sie mit Nachbarn (oder früheren Besuchern, soweit bekannt) sprechen, um diese Mangelkenntnis nachzuweisen.
Dann, aber auch nur dann bei Beweisbarkeit hätten Sie eine vor Gericht eine Chance.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 25.07.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin True-Bohle,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Ausführungen. Ich wünschte nur, dass die Situation nicht so schwierig wäre. So etwas kann ein junges Familienglück ziemlich treffen.
Bitte erlauben Sie zwei weitere kurze Fragen:
Wie viel Zeit bleibt mir für eine Klage?
Würde es u.U. ausreichen, wenn mehrere direkte Nachbarn sich in einer ähnlichen Situation befinden? Sicherlich werden einige bereitwillig Ihre Lage schildern. Ob sie jedoch einen ehemaligen Nachbarn belasten, ist sicherlich fraglich..
Haben Sie vielen Dank!
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerade, wenn man meint, sein Traumhaus gefunden zu haben, trifft so etwas doppelt. Insoweit kann ich Sie schon verstehen.
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung müssen binnen Jahresfrist ab kenntns durchgeführt werden. Bei Ihnen also ab Feststellung des Mangels nach dem Ausräumen.
Alleine, dass Nachbarg gleiche Mängel haben, reicht nicht aus. Sie müssen die Kenntnis des Verkäufers nachweisen. Gerade bei ehemaligen Nachbarn ist das aber häufig möglich. Sie werden diesen Weg also versuchen müssen.
Viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle