Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Nach § 456 StPO
kann ein Strafaufschub bis zu vier Monaten gewährt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen von erheblichen Nachteilen für Sie oder Ihre Familie. Ohne detaillierte Angaben kann ich hier keine rechtliche Beurteilung abgeben. Bitte führen Sie dies im Rahmen der Nachfragefunktion aus, damit ich hierzu Stellung nehmen kann.
Der Antrag muss schriftlich bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 19.07.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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