Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Es steht Ihrem Betrieb frei, Kollegen als Fachvorgesetzte einzusetzen.
Wenn dabei die Aufgaben aber klar verteilt sind, kann ein Fachvorgesetzter, der nur fachliche Anweisungen geben darf keine disziplinarischen Anweisungen geben.
Es ist nur menschlich, dass einigen Kollegen diese Kompetenz zu Kopfe steigt und sie über die fachliche Aufsicht auch die disziplinarische übernehmen wollen.
Wenn Sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind und es Ihnen insbesondere nicht passt, dass die nur fachlich Vorgesetzten auch bei den Kritikgesprächen dabei sind, muss dies mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Wenn sich Ihr Arbeitgeber davon aber nicht beeindrucken lässt, werden Sie kaum eine Handhabe haben. Denn es spricht ansonsten nichts dagegen, dass auch die nur fachlich Vorgesetzten den Gesprächen beiwohnen.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.
Diese Antwort ist vom 14.06.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
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