Sehr geehrter Herr Dr. Flamann,
vielen Dank für die Anfrage. Die Weiterbildungsordnung unterscheidet im Gebiet „Innere Medizin und Allgemeinmedizin" den „Facharzt Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)" vom Facharzt Innere Medizin mit Schwerpunkt zum Beispiel Angiologie oder Rheumatologie. Die erfolgreich absolvierte Weiterbildung zum FA f. Innere und Allgemeinmedizin berechtigt grundsätzlich zum Führen dieser Gebietsbezeichnung. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung unter einer Arztgruppe über die KV. So wie sie dass Schreiben der KV zitieren wird der FA f. Allgemeinmedizin ersetzt durch die Bezeichnung FA f. Innere und Allgemeinmedizin. Das wäre ja genau dass, was Sie erreichen wollen.
Ich würde gerne das Schreiben der KV sehen um ihnen abschließend antworten zu können. Können Sie mir bitte das Schreiben der KV zufaxen (unter 03641/2254-22) oder mailen (thomas.stein@advo-kontor.de). Ich melde mich dann Morgen im Laufe des Tages. Zusätzliche Kosten über ihren Einsatz hinaus entstehen Ihnen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stein
FA für Medizinrecht
P.S. Nach meinem Kenntnisstand hat der letzte Bundesärztetag bereits beschlossen, die Facharztbezeichnung "Innere Medizin und Allgemeinmedizin" wieder abzuschaffen.