Sehr geehrte Fragestellerin,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Zunächst kommt es darauf an, welche vertraglichen Grundlagen vorliegend zwischen dem Kollege und Ihnen bestehen. Grds. kann und darf eine Krankheit nicht dazuführen, dass der weitere Bildungsweg versagt wird. Es kann aber sein, dass durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten Lehrstoff wiederholt werden muss. Ein Grund Sie vom Kolleg zu werfen, sehe ich nicht, wenn die Fehlzeiten plausibel und nachvollziehbar erklärt werden.
Somit wäre zunächst zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Kolleg das Recht hat, hier ein Vertragsverhältnis aufzulösen. Hier wäre in den entsprechenden Vertrag zu schauen. Gleichzeitig sollten Sie jedoch Ihren Anspruch auf das Ablegen des Abiturs wahren und das Kolleg auffordern, Sie wieder in die entsprechende Klasse einzugliedern und Ihnen einen Zeitpunkt des Wiedereintritts zu benennen.
Sollte hier keine Lösung gefunden werden, sollten Sie hier die vertraglichen Grundlagen durch einen RA prüfen lassen, hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bis dahin hoffe ich, Ihnen hilfreich geantwortet zu haben. Gerne können Sie auch bei weiterem Informationsbedarf die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.