Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Da Sie beide Mitbesitz an der Wohnung haben, steht Ihrer Frau in der Tat das Recht zu, das Mitbesitzrecht so auszuüben, dass Sie in den gemeinsamen Räumlichkeiten Besuch nach ihrer Wahl empfangen darf, solange Sie keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen haben.
Sie werden Ihrem Sohn daher kein generelles Hausverbot aussprechen können.
Wenn er Sie allerdings beleidigt oder angreift, werden Sie ihn der Wohnung verweisen dürfen - das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt