Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Solange die Cover bzw. Produkte zutreffend gekennzeichnet bzw. bezeichnet und die Urheber (Zeichner, Verlage etc.) benannt werden, ist das Vorgehen unbedenklich, soweit Ausschnitte gezeigt werden.
Wenn allerdings das gesamte Werk (wie z.B. bei den Telefonkarten) dargestellt wird, ist es eine Verletzung des Urheberrechts des Urhebers und damit rechtswidrig.
Soweit die Cover selbst die Schöpfungshöhe erreichen und damit als Werk anzusehen sind, gilt das auch für diese.
Kurz:
Nein, die Cover bzw. Produkte dürfen im Zweifel nicht katalogisiert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
19.05.2010 | 12:54
Sehr geehrter Herr Weber,
ich wüsste abschließend gerne noch was es heißt, dass ein Cover die Schöpfungshöhe erreicht hat.
Meist wurde und wird ja mit Hilfe einer Illustration das Cover gestaltet - von anderen Personen, als den Illustratoren.
Wie beurteile ich die "Schöpfungshöhe"? Wer ist denn dann der Urheber?
Es wäre schön, wenn Sie mir dies noch abschließend beantworten könnten. Vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19.05.2010 | 20:35
Sehr geehrte Ratsuchende,
Urheber eines Covers ist die Person, die das Cover gestaltet hat. Wenn mehrere Personen das Cover gestaltet haben, gibt es mehrere Urheber.
Die Schöpfungshöhe ist das Maß der individuellen Gestaltung, die ein Ergebnis geistiger Arbeit auszeichnet. Sie zu beurteilen ist eine der schwierigsten Sachen des Urheberrechts und kann selbst Profis schwerfallen. Sobald die Schöpfungshöhe erreicht ist, liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor.
Im Zweifel hat jede Zeichnung die Schöpfungshöhe erreicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt