Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen:
Wie schaut der weitere Ablauf aus? (es ist das erste mal in 7 Jahren das so etwas passiert).
Antwort:
Wenn die Kripo bei Ihnen durchsucht hat, liegt ihr eine Anzeige des Kunden vor, oder sie ermittelt von Amts wegen.
Sofern nicht bereits geschehen, sollten Sie also einen sog. Anhörungsbogen abwarten oder eine Vorladung zu Kriminalpolizei. Beides muss den Strafvorwurf benennen. Voraussichtlich wird das der Verdacht des Betruges nach § 263 StGB
sein.
Beides sollten (und dürfen) Sie ignorieren und – wie auch seitens der Polizei empfohlen – spätestens dann eine/n Strafverteidiger/in Ihres Vertrauens beauftragen. Der/die wird zunächst Akteneinsicht anfordern und sodann eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen erörtern.
Keinesfalls sollten Sie sich von sich aus und ohne Akteneinsicht zur Sache äußern, weil Fehler später kaum noch zu heilen sind.
Was Ihren Kunden angeht, wird er die Anzeige zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs und/oder kaufvertraglicher Ansprüche bei der Polizei erstattet haben. Die Instrumentalisierung des Strafverfahrens ist durchaus nicht unüblich im Zusammenhang mit echten oder vermuteten Leistungsstörungen im Kaufrecht, also auch unter Ebay.
Ihre 2. Frage:
Und wie ist Ihre Einschätzung dieser Angelegenheit bzw. mit was müssen wir hier rechnen?
Antwort:
In Anbetracht des doch hohen Wertes der Software („zig Tausend Euro"), wie Sie formulieren, wird die Staatsanwaltschaft durchaus nicht leicht zu einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen sein.
Andererseits spricht für Sie Ihre Schilderung, dass Sie entweder selbst Opfer eines Betruges wurden oder aber eine Fälschung der Software überhaupt nicht mehr einer Person zuzuordnen ist. Wenn also in den von Ihnen zitieren Zeitabläufen die Fälschung weder zu konkretisieren noch zu personalisieren ist, kann Ihnen im Zweifel kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden.
Denn der Betrug nach § 263 StGB
ist Vorsatzdelikt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 16.01.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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sehr geehrte damen und herren
erstmal vielen dank für die antwort.
nun kam ein weiteres brief von der Staatsanwaltschaft.
dort steht nun folgendes:
"sehr geehrte damen und herren... in dem oben gennanten verfahren habe ich mit der verfügung vom 29.01.2015 folgende entscheidung getroffen:
das ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 abs. 2 stpo eingestellt"
gehe ich richtig in der annahme, dass nun alles vorbei ist oder muss ich nun was machen?
ich habe bis dato auch kein anwalt beauftragt, akteneinsicht zu nehmen oder sonstiges.
freundliche grüße
Gerne zu Ihrer Nachfrage:
Was will man mehr: Die Sache gg. Sie ist eingestellt, weil die StA keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage sieht.
Keine Kostenfolge.
Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
W. Burgmer
- Rechtsanwalt