Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie bei der örtlichen Polizei unter Mitnahme der Ihnen vorliegenden Dokumente Strafanzeige gegen Unbekannt und gegen den wenn auch falschen Namen erstatten, ist das für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Die Polizei arbeitet da für Sie kostenlos.
Wenn Sie nachher Akteneinsicht erhalten wollen, müssten Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Das machen die meisten Kolleginnen und Kollegen für eine kleine Kostenpauschale zwischen 40,00 und 50,00 €.
Sie können die Anzeige auch von einem Rechtsanwalt fertigen lassen, der sich mit den besonderen Gegebenheiten des Online-Betrugs auskennt, dann wäre der Preis Verhandlungssache.
Gerne werde ich für Sie hier tätig.
Die Polizei wird sowohl bei eBay, als auch bei dem Provider ermitteln. Hier ist aber Geschwindigkeit angesagt, da die IP-Adressen nicht unbegrenzt gespeichert werden.
Also je schneller Sie tätig werden, desto größer sind Ihre Chancen auf die Rückzahlung des Geldes.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Diese Antwort ist vom 05.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Herr Gerth,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Zum Verständnis:
Was bedeutet "IP-Adressen werden nicht unbegrenzt gespeichert"?
Sprechen wir von wenigen Tagen, oder mehreren Wochen?
Anzeige bei der Polizei habe ich bereits erstattet!
Da ich zufällig aus der Nähe von Oerlinghausen komme, würde ich in Erwägung ziehen, mich zwecks schnellerer Abwicklung durch Sie vertreten zu lassen.
Macht das bei einem verhätnismäßig wohl eher geringem Betrag von 422,22 € Sinn und kann man alle anfallenden Kosten an den Verkäufer/Betrüger "weiterberechnen"?
Dann würde ich Sie gerne kontaktieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,
selbstverständlich können alle Kosten an den Betrüger weiterberechnet werden, zumindest dann wenn er gefunden wird und bei ihm etwas zu holen ist.
Aber genau die Fragen lassen sich ja im Rahmen der Akteneinsicht erfahren.
Von daher macht es Sinn hier weiter vorzugehen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt