Sehr geehrter Ratsuchender,
während der Entgeltfortzahlung wird das Entgelt weitergezahlt, das Sie ohne die Arbeitsunfähigkeit bekommen hätten, also auch der individuell ausgehandelte Stundenlohn, da das Lohnausfallprinzip gilt (BAG Urt.v. 14.01.2009, Az.: 5 AZR 89/08
).
Ähnlich hat das BAG im Urteil vom 16. 12. 1998, Az.: 5 AZR 462/98
entschieden und einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 % ausgeurteilt.
Beide Entscheidungen sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, so dass dann sicherlich eine Lösung in Ihrem Sinne herbeigeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Diese Antwort ist vom 06.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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halo herr bohle
ich beurteilte ihre antwort als oberflächlich,weil ich soweit auch schon war.
mittlerweile habe ich die information erhalten,daß im entgeltfortzahlungsgesetz steht,daß sehr wohl gekürzt werden kann im falle einer krankschreibung §4a EntgFG.diese info fehlte.
ob eine übertarifliche stundenzulage eine sondervergütung ist im sinne §4a EntgFG,weiß ich nicht.auch diese info fehlte mir für eine wenigstens ausreichende antwort ihrerseits.
mfg
Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Erstantwort wurde deutlich genmacht, dass in Ihrem Fall KEINE Kürzung berechtigt ist und Urteile genannt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die ausgehandelte Individualvergütung eine "zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbrachte Leistung" sein soll, bleibt Ihnen diese falsche Einschätzung der Rechtslage sicherlich unbenommen - Ihren Arbeitgeber wird es sicherlich freuen. ;-)
Ich vertreten mit dem BAG die Auffassung, dass hier das ARBEITSENTGELT die übertarifliche Zahung ist, also nichts ZUSÄTZLICH geleistet wird.
Aber Sie können gerne bei Ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung bleiben und sich dadurch selbst schaden.
*****
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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