Sehr geehrter Fragesteller,
die Förderung von BAföG bestimmt sich nach § 7 BAföG.
Hiernach wird nur die erstmalige Berufsausbildung bis zu einem Abschluss gefördert.
Diesen Abschluss erwarben Sie durch die Ausbildung an der privaten Berufsfachschule über drei Jahre.
Dabei spielt es für die Frage, ob ein weiterer Anspruch besteht, keine Rolle wie lange der Zuschuss gewährt worden ist oder durch Auslandsaufenthalte nicht bestand.
Auch sind grundsätzlich keine zwei Ausbildungen förderfähig, sondern nur eine, die mit einem Berufsabschluss endet.
Allerdings lebt dieser Anspruch wieder auf, wenn Sie nunmehr eine weitere Ausbildung anstreben, die auf der ersten Ausbildung aufbaut und diese für den angestrebten Beruf erforderlich ist (§ 7 Absatz 2 BAföG).
Bitte prüfen Sie, ob Sie nicht unter eine der in § 7 Absatz 2 aufgestellten Bedingungen fallen, da mir diese Angaben zur Prüfung fehlen.
Diese Antwort ist vom 02.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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