Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne die Sache verharmlosen zu wollen (350 EUR ist keine geringe Summe), brauchen Sie sich sicherlich keine Sorgen vor einer Gefängnisstrafe machen.
Zwar hängt die konkrete Straffindung von zahlreichen Faktoren ab, die ohne eine detaillierte Schilderung des Vorfalls, Aktenkenntnis etc., nicht ermittelbar sind.
Geht man aber von einem einmaligen Verstoß aus und berücksichtigt Ihre persönlichen Lebensumstände (ggf. Zwangslage - wohl aber schwieriger, wenn es ein Smartphone o.ä. war), dann ist eine Gefängnisstrafe ausgeschlossen.
Naheliegender ist mit einer Geldstrafe zu rechnen, die vermutlich auch noch bei einem einmaligen Verstoß unter 90 Tagessätzen liegen wird, so dass diese Strafe auch nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wird.
Selbst wenn aber sogar eine Freiheitsstrafe im Raum stehen könnte, dann wäre diese sicherlich bewährungsfähig, so dass Sie auch dann nicht in ein Gefängnis gehen müssen, sondern bei Ihrem Kind bleiben können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen