Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit der Ferienwohnung begründen Sie zwar einen Wohnsitz in Deutschland. Wenn Sie aber aus Deutschland keine Einkünfte beziehen und Sie tatsächlich dokumentieren, wann und wie oft Sie sich in Deutschland aufhalten (die Schweiz also deutlich überwiegt und Sie lediglich von dort Ihre Einkünfte erzielen) so besteht keine Steuerpflicht.
Aus § 17 des deutschen Meldegesetzes ergibt sich, dass Sie sich anmelden müssen bei der Gemeinde, ob es sich um Erst- oder Zweitwohnsitz handelt ist dabei irrelevant.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 09.08.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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