Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Schenkung ist nicht weiter relevant, es richtig sich in der Tat nach dem regelmäßigen Einkommen:
Relevant sind nur Einkommen aus
- aus selbstständiger Tätigkeit
- der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
- Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen
- Pensionen
- Witwenrenten
- Beamtenbezüge
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
- Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
Anders ist bei Einkünften aus Kapitalerträgen, s. o., etwa wenn die Schenkung als Geldanlage angelegt wird, aber das sollte bei dem Betrag nicht ins Gewicht fallen.
Wenn also das Geld aus der Schenkung angelegt werden sollte, wären Kapitaleinnahmen zu melden, die aber schon entsprechend hoch sein müssen.
Die reine Schenkung als Vermögenswert ist nicht entscheidend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen