Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG
begrenzt.
Wenn Sie bei Vertragsschluss nur im Kleingedruckten auf die Verlängerung um 12 Monate hingewiesen wurden, andernfalls aber davon ausgehen konnten, dass die Mitgliedschaft nach 3 Monaten endet, halte ich dies für nicht ausreichend. In diesem Fall sollten Sie der Verlängerung widersprechen und die Zahlung zurückverlangen.
Eine genaue Aussage kann aber nur nach genauer Prüfung der Vertragsunterlagen erfolgen, also der E-Mail-Bestätigung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 14.08.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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