Sehr geehrter Ratsuchender,
hier werden Sie das Auto nicht zurücknehmen und den Kaufpreis nicht zurückzahlen müssen.
Die Sachmängelhaftung wurde offensichtlich ausgeschlossen. Dieses ist auch zulässig.
Ein Ausschluss ist nur dann irrelevant, wenn Sie einen bekannten Mangel arglistig verschwiegen hätten. Davon kann hier nach Ihren Angaben aber keine Rede sein.
Denn richtigerweise haben Sie die defekte Ölpumpe aufgeführt. Kauft der Handler dann in Kenntnis dieses Mangels das Fahrzeug trotzdem, ist er insoweit mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Auch die allgemeine Angabe, der Motor sei defekt, andert daran nichts.
Weisen Sie also die Ansprüche zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle