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Diese Antwort ist vom 06.06.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Guten Tag,
Ihre Frau läßt sich nicht abstrakt beantworten, da es auf die konkrete Krankheit ankommt.
Solange Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie nicht arbeiten. Da spielt es keine Rolle, wann Sie den Bildungsurlaub antreten. Sie müssen allerdings beachten, daß Sie den Bildungsurlaub nur dann wahrnehmen können, wenn Sie damit die Gesundung nicht gefährden.
Wenn Sie vor Antritt des Bildungsurlaubes wieder arbeitsfähig werden, müssen Sie auch bis zum Beginn des Bildungsurlaubes wieder arbeiten.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Rückfrage vom Fragesteller
07.06.2005 | 18:06
Sehr geehrter Herr Weiss,
bis Freitag habe ich eine AU wegen akuter psychologischer Belastungen mit psychosomatischen Erkrankungserscheinungen. Am Samstag gehe ich arbeiten und ab Montag in den Bildungsurlaub. Ist das OK ?
Ich brauche in naher Zukunft evtl. einen Anwalt der mich gegen meinen Arbeitgeber vertreten wird. Können Sie sich vorstellen mich zu vertreten auch wenn Sie so weit weg sind ?
MfG
Mehmet Öztürk
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
07.06.2005 | 18:48
Guten Tag,
der zeitliche Ablauf, wie Sie ihn schildern, ist vollkommen in Ordnung.
Ich bin gerne bereit, Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu vertreten, wenn dies erforderlich sein sollte. Ich bin ohnehin bundesweit tätig, insoweit dürfte die örtliche Entfernung auch angesichts der modernen Kommunikationsmöglichkeiten kein Problem sein. Kommen Sie gerne auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß