Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Sache ist natürlich ganz schön verworren.
Rein theoretisch ist es sogar möglich, dass durch den Rasenmäher ein Stein bis zur Nachbarin geschleudert wurde.
Aber in Ihrem Fall muss man wohl davon ausgehen, dass diese Story lediglich ausgedacht ist, um von neuem zu streiten.
Es stellt sich daher die Frage, ob es wirklich Sinn macht, selbst in die Offensive zu gehen und hier weiteren Streit zu provozieren.
Allerdings müssen Sie sich natürlich auch nicht alles gefallen lassen.
Sie können also wegen dem Schlag und dem Ton Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Körperverletzung nach § 223 StGB
und Nötigung gemäß § 240 StGB
.
Daneben wäre es an der Zeit, einen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarn geltend zu machen, um auch mal Ihrerseits zu zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lässt.
Hier kann man nach § 1004 BGB
verlangen, dass die Nachbarn bestimmte Beeinträchtigungen beseitigen und in Zukunft unterlassen.
So könnte man beispielsweise untersagen, dass Ihr Grundstück von den Nachbarn künftig nochmal betreten wird – so wie in dem aktuellen Beispiel beschrieben.
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Diese Antwort ist vom 20.05.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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20.05.2011
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20:54
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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